Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie
Die beschränkte Ausübung der Heilkunde im Bereich Physiotherapie nach § 1 Absatz 1 HeilprG.
Behandlung von Patienten im physiotherapeutischen Bereich ohne ärztliche Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine private Leistung, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

