Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

Die beschränkte Ausübung der Heilkunde im Bereich Physiotherapie nach § 1 Absatz 1 HeilprG.

Behandlung von Patienten im physiotherapeutischen Bereich ohne ärztliche Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine private Leistung, die in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

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