Praxis

Unsere Praxis liegt verkehrsgünstig in Essen-Huttrop. 
Barrierefreiheit ist für uns selbstverständlich – unsere Räume sind ebenerdig und rollstuhlgerecht eingerichtet.

Mit diesen öffentlichen Verkehrsmitteln kommen Sie direkt zu uns: mit den Straßenbahnen 103 und 109 – Haltestelle Dinnendahlstr. Von dort sind es nur wenige Schritte bis zur Praxis.

Für Autofahrer sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

Unsere Therapeuten sind von Montags bis Freitags für Sie da. Termine sind ausschließlich nach Vereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie unsere Bürozeiten zur Terminabsprache.

Der Behandlungsablauf in unserer Praxis – was Sie als gesetztlich Versicherte(r) wissen sollten

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, DAK, Heimat, IKK, Techniker oder einer BKK) gelten einige Besonderheiten, die oft nicht allgemein bekannt sind. Diese Zusammenstellung soll Ihnen und uns helfen, den Behandlungsablauf zweckmäßig und wirtschaftlich zu organisieren.

Bitte lesen Sie sich die ausführliche Beschreibung aufmerksam durch, da sie eine wichtige Grundlage unserer Behandlungen ist.

Besten Dank.

Unser Team besteht aus erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Physiotherapeuten mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Wir nehmen uns die für Sie empfohlenen Zeiten der Rahmenverträge, um eine qualitative Behandlung sicherstellen zu können. ( s. Informationen)

Wir gehen auf Ihr spezielles Problem mit unserem Fachwissen und unserer praktischen Erfahrung ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine Verbesserung Ihres ganzheitlichen physischen Zustands erreichen. Durch regelmäßige Teilnahme an aktuellen Fort- und Weiterbildungen sind wir stets auf dem neusten Stand der Physiotherapie.

Gesetzlich versicherte Patienten/Verordnungsbebühren

Die Abrechnung bei gesetzlichen versicherten Patienten erfolgt direkt über die Krankenkassen. Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder einzelnen Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10,– € pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrags pro Behandlung. Dieser Betrag ist vor der ersten Behandlung in bar in der Praxis zu bezahlen, Sie bekommen eine Quittung darüber.

Privatversicherte Patienten

Bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder anders Versicherten erfolgt die Abrechnung individuell nach unseren Abrechnungssätzen. Sie erhalten die Rechnung und können die Behandlungskosten mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen. Für diesen Fall muss immer eine private Verordnung vorliegen.

Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, können unser Angebot im Rahmen der Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.

Die Leistung des HP sektoral werden nach der Gebührenordnung für HP sektoral abgerechnet.

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