Organisatorisches

Behandlungsablauf in unserer Praxis – was Sie als gesetzlich Versicherte(r) wissen sollten

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, DAK, Heimat, IKK, Techniker oder einer BKK) gelten einige Besonderheiten, die oft nicht allgemein bekannt sind. Diese Aufstellung soll Ihnen und uns helfen, den Behandlungsablauf zweckmäßig und wirtschaftlich zu organisieren. Bitte lesen Sie die folgenden Punkte aufmerksam durch.

  • Sie brauchen eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), die Ihr Arzt ausgestellt, unterschrieben und abgestempelt hat.
  • Wenn Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, rufen Sie bitte unverzüglich wegen einer Terminvereinbarung an.
    Ein neues Rezept ist nur 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig; bis dahin muss die erste Behandlung durchgeführt worden sein.
  • Nennen Sie am Telefon bitte Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie ggf. zurückrufen können.
  • Geben Sie bitte das Datum des Rezepts und die Art des Heilmittels (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage, Massage usw.) an. Wir brauchen diese Angaben um den ersten Termin einzuplanen.
  • Wir bemühen uns, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen, bitten aber auch um Ihre Flexibilität.
  • Die mit uns vereinbarten Termine sind verbindlich; wir halten den Termin ausschließlich für Sie frei. Absagen können wir nur bis zu einem Werktag vorher annehmen.
  • Für Terminvereinbarungen rufen Sie bitte an oder kommen Sie in der Praxis vorbei; aus organisatorischen und Datenschutzgründen können wir keine Terminvereinbarungen per E-Mail, Facebook oder WhatsApp durchführen.
  • Falls Sie einen vereinbarten Termin zu kurzfristig oder gar nicht absagen, müssen Sie für den ausgefallenen Termin eine Ausfallgebühr bei uns bezahlen, da wir diesen Termin nicht mit der Krankenkasse abrechnen dürfen.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • das Rezept
  • die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
  • ein großes Handtuch, evtl. auch eine leichte Decke und Socken
  • Bargeld für die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung
  • falls Sie von Zuzahlungen befreit sind: Ihren Befreiungsausweis
  • Seien Sie bitte pünktlich, am besten einige Minuten vor dem vereinbarten Termin. Haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Anmeldung nicht besetzt ist.
  • Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus, wir können ansonsten nicht behandeln.
  • Legen Sie das Rezept des Arztes zur Prüfung vor. Falls das Rezept nicht gültig ist, können wir Sie nicht behandeln, da wir dann unsere Arbeit nicht durch die Krankenkasse bezahlt bekommen. Unsere Mitarbeiter sind daher strikt angewiesen, das Rezept vor Behandlungsbeginn zu überprüfen.
  • In vielen Fällen können wir in Abstimmung mit dem Arzt eine Korrektur eines fehlerhaften Rezepts veranlassen, sodass die Behandlung dennoch beginnen kann.
  • Nach Erfassung Ihres Rezepts in unserem PC bezahlen Sie bitte die gesetzliche Zuzahlung, die der Computer angibt. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt.  Sie muss für jedes einzelne Rezept einmal zu Beginn bezahlt werden.
  • Wenn die Formalitäten erledigt sind, nennt unser(e) Mitarbeiter(in) Ihnen den Behandlungsraum.
  • Wenn noch etwas Zeit bis zur Behandlung bleibt, nehmen Sie gerne Platz im Warteraum.
  • Unser(e) Mitarbeiter(in) ist angewiesen, diejenige Behandlung durchzuführen, die der Arzt verordnet hat.
  • Die Behandlungsdauer bei uns liegt im Rahmen der Regelzeiten, die mit den Krankenkassen vereinbart sind. Dies sind z.B.:
    – für Allgemeine Krankengymnastik: 15 – 20 Minuten
    – für Manuelle Therapie: 15 – 25 Minuten
    – für Klassische Massagetherapie: 15 Minuten
    – für Warmpackungen / Fango: 20 Minuten
  • Sie werden durch eine(n) von uns bestimmte(n) Mitarbeiter(in) behandelt, deren/dessen Qualifikation dem Heilmittel entspricht, das der Arzt Ihnen verordnet hat. Durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit bedingt kann es vorkommen, dass Sie im Laufe eines Rezepts durch verschiedene Mitarbeiter(innen) behandelt werden.
  • Kleiden Sie sich im Behandlungsraum wieder an und achten Sie darauf, keine Wertsachen, Kleidungsstücke oder Ihr Handtuch, Ihre Decke oder ähnliches liegen zu lassen.
  • Nehmen Sie bitte Ihr Handtuch (gegebenenfalls auch Ihre Decke) wieder mit!
  • An der Rezeption unterschreiben Sie auf dem Original-Rezept für die soeben erfolgte Behandlung. Nur mit Ihrer Unterschrift können wir mit der Krankenkasse abrechnen!
  • Falls noch nicht geschehen: Vereinbaren Sie bitte Folgetermine für weitere Behandlungen. Unser(e) Mitarbeiter(in) gibt Ihnen einen Terminzettel mit den vereinbarten Terminen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, d.h. mindestens einen Werktag vorher.
  • Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können und kurzfristig oder gar nicht absagen, müssen Sie die vereinbarte Ausfallgebühr gemäß §615 BGB bezahlen. Wir haben feste Kosten auch für den ausgefallenen Termin und dürfen diesen nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
  • Falls fällige Zuzahlungen oder Ausfallgebühren nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor, alle weiteren Termine zu streichen und das Rezept einzubehalten. In solchen Fällen teilen wir der Krankenkasse grundsätzlich den Grund für den Behandlungsabbruch mit.